Vergaberecht

Der Gesetzgeber hat das Vergaberecht im Jahr 2016 umfassend novelliert. Nicht geändert hat sich dabei, dass es letztlich um einen Ausgleich der öffentlichen Interessen an einer möglichst wirtschaftlichen Vergabe öffentlicher Aufträge in einem effizienten Verfahren und der Interessen der privaten Bieter an Teilhabe in einem transparenten und diskriminierungsfreien wettbewerblichen Auswahlverfahren geht.

Dabei birgt das Vergaberecht für alle Beteiligten zahlreiche Fallstricke.

Im Vergaberecht unterstützen wir kommunale Energieversorgungsunternehmen, Gemeinden und Behörden bei der Ausschreibung von Leistungen mit Bezug zur Energie-, Wasser- und Umweltwirtschaft. Dies kann die Beratung zu Einzelfragen umfassen, aber auch die Erstellung von Vergabeunterlagen oder die umfassende Unterstützung bei der Vorbereitung und organisatorischen Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Wir sind aber auch dann für Sie da, wenn Sie sich als Bieter in einem Vergabeverfahren nicht richtig behandelt fühlen. Wir prüfen in allen Verfahrensstadien mögliche Einwendungen gegen die Entscheidungen der Vergabestelle, bringen erforderlichenfalls die entsprechenden Rügen vor und vertreten Sie vor der Vergabekammer im Nachprüfungsverfahren sowie erforderlichenfalls im Beschwerdeverfahren vor Gericht.