Konzessionen

Konzessionsvertragsrecht

Das Konzessionsvertragsrecht gehört gegenwärtig zu den konfliktträchtigsten Teilgebieten innerhalb des Energierechts. Das ist wenig überraschend, denn für Gemeinden, die Altkonzessionäre und deren Konkurrenten geht es um viel. Zumeist wird für die nächsten 20 Jahre entschieden, wer den Netzbetrieb innerhalb des Gemeindebetriebs durchführt.

Dabei stellen sich im Vorfeld eines Konzessionierungsverfahrens für die Gemeinden bedeutende Fragen. Sie müssen entscheiden, ob sie sich auch selbst über ein eigenes Beteiligungsunternehmen, ggf. in Verbindung mit einem strategischen Partner, am Konzessionierungsverfahren beteiligen wollen. Gerade dann, wenn diese Frage bejaht wird, stellen sich besondere Anforderungen an die Rechtsmäßigkeit des Konzessionierungsverfahrens. Aber auch ein „einfaches“ Konzessionierungsverfahren stellt heute hohe Anforderungen für alle Beteiligten, wenn es um die Einhaltung der verfahrensrechtlichen sowie der materiellen Regelungen, insbesondere auch bzgl. der Rügefristen, geht.

Das gilt nicht nur für Strom und Gas. Auch im Bereich von Wasser und Fernwärme werden die Konzessionierungsverfahren zunehmend verrechtlicht.

Wir unterstützen bei der Gestaltung von Konzessionierungsverfahren, sind aber auch dann für Sie da, wenn Sie sich als unterlegener Bieter in einem Konzessionierungsverfahren nicht richtig behandelt fühlen. Wir prüfen in allen Verfahrensstadien mögliche Einwendungen gegen die Entscheidungen der Vergabestelle, bringen erforderlichenfalls die entsprechenden Rügen vor und vertreten Sie vor Gericht, wenn den Rügen nicht abgeholfen wird.

Konzessionsabgabenrecht

Nicht nur bei Beginn des Konzessionierungsverfahrens, also bei der Suche nach dem richtigen Konzessionsnehmer, stellen sich vielfältige rechtliche Probleme. Auch während der Laufzeit eines Konzessionsvertrages gilt es, die rechtlichen Regelungen der KAV zu beachten. Von besonderer Brisanz ist hier das Nebenleistungsverbot des § 3 KAV; daneben ergeben sich Abgrenzungsfragen zwischen Tariflieferungen und Schwachlast- oder Sondervertragslieferungen. Auch die Frage, ob der Grenzpreis unterschritten ist, kann im Einzelfall streitig sein.

All diese Fragen betreffen nicht nur das Verhältnis zwischen Konzessionsnehmer und Gemeinde. Da die Konzessionsabgaben auf die Netzentgelte aufgeschlagen werden und als Teil der Netzentgelte direkt den Strom- oder Gaspreis beeinflussen, sind auch Netzbetreiber, Netznutzer und Endkunden direkt wirtschaftlich vom Konzessionsabgabenrecht betroffen.

Wir unterstützen und beraten bei allen Fragen, ob und in welcher Höhe Konzessionsabgaben zu zahlen sind. Darüber hinaus helfen wir bei der Gestaltung und Umsetzung innovativer Konzepte, die geeignet sind, unter anderem die Konzessionsabgabenlast zu reduzieren. Zu nennen sind beispielsweise Contracting-nahe Areallösungen, Konzepte zu Strom- und Wärmelieferungen aus kundennahen BHKW oder aus KWK-Anlagen und Mieterstrommodelle.