KWKG

Mit dem aktuellen KWKG ist die gesetzliche Förderung deutlich komplizierter geworden, insbesondere etwa durch die neuen Elemente

  • der Ausschreibung der Zuschlagszahlungen
  • der teils verpflichtenden Direktvermarktung
  • der Sanktionierung einer Nicht-Registrierung im Marktstammdatenregister
  • die neugeregelte Begrenzung der KWK-Umlage

Umso komplexer, für die Anlagenbetreiber wirtschaftlich aber umso bedeutsamer ist daher auch das neue Übergangsrecht. Für die Netzbetreiber stellt die rechtspraktische Umsetzung des geänderten Belastungsausgleichs samt der neuen Umlagebegrenzung eine weitere, potentiell konfliktträchtige Herausforderung dar. Schließlich ergeben sich aufgrund der umfangreichen Aufgabenzuweisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und an die Bundesnetzagentur zusätzliche rechtliche Schnittstellen bzw. Konfliktfelder. In allen diesen Bereichen können Sie auf unsere kompetente anwaltliche Unterstützung zurückgreifen.

Gleichbleibend hoch ist die Bedeutung der Kraft-Wärme-Kopplung – ungeachtet der eingeschränkten gesetzlichen Förderung – wegen der anderweitigen gesetzlichen Anforderungen nach dem EEWärmeG. Für eine Wärmeversorgung in Kraft-Wärme-Kopplung kommt auch eine arbeitsteilige Projektrealisierung unter Einbindung eines Contractors in Betracht, die zu ihrer geregelten und konfliktfreien Umsetzung dann einer geeigneten Vertragsgestaltung bedarf. Auch diesbezüglich lassen wir Sie gern von unserer einschlägigen anwaltlichen Erfahrung profitieren.