Regulierte Infrastrukturen

Neben der Energiewirtschaft werden auch weitere Branchen wie etwa die der Telekommunikations- oder der Eisenbahnwirtschaft durch die Bundesnetzagentur reguliert. Dort treten gleichgelagerte Problemstelllungen wie etwa die Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs auf, die es zu bewältigen gilt. Nutzen Sie unsere spartenübergreifenden Erfahrungen im Regulierungssektor.

Im Zuge der Digitalisierung mehren sich naturgemäß auch die Berührungspunkte zwischen den einzelnen Branchen. Besonders spürbar ist dieser Einfluss im Breitbandausbau. Neben der Gewährung finanzieller Mittel hat der Bundesgesetzgeber mit dem DigiNetzGesetz ein weiteres Instrument für die leichtere und schnellere Errichtung der erforderlichen Infrastruktur geschaffen. Die Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze können bei den Eigentümern oder Betreibern öffentlicher Versorgungsnetze (u.a. Strom, Gas, Fernwärme, Wasser, Schienenwege, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen und Flugplätze) die Mitnutzung der passiven Netzinfrastrukturen der öffentlichen Versorgungsnetze für den Einbau von Komponenten digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze beantragen.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung Ihrer Projekte beginnend bei der Beantragung von staatlichen Fördergeldern, über die Koordination mit anderen Marktteilnehmern bis hin zum Verlegen der notwendigen Leitungen.