Energierecht

Höch und Partner bietet besondere Expertise und langjährige praktische Erfahrung im Energierecht mit seinen europarechtlichen Bezügen und unterstützt seine Mandanten umfänglich bei energierechtlichen Fragestellungen, die entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette entstehen können.

Im Energierecht beraten wir insbesondere:

  • zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und seinen Rechtsverordnungen
  • zum Konzessionsrecht
  • zu sämtlichen Themen des Energievertragsrechts (Strom, Gas, Wärme, Wasser)
  • zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
  • zum Rechtsrahmen des Messstellenbetriebs
  • zum Rechtsrahmen der Elektromobilität
  • zu Vorgaben für Energieversorger/Netzbetreiber im Rahmen des Breitbandausbaus
  • zu Entflechtungsfragen der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen (Unbundling)

Im Bereich des Energievertragsrechts verfügen wir über umfangreiche Erfahrung bei der Verhandlung, Erstellung und Anpassung von Verträgen, u.a. in den Bereichen:

  • Energiebeschaffung, Energievertrieb und Energiehandel
  • Netzverträge (Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsverträge)
  • Erdgastransport- und Erdgasspeicherverträge
  • Werk- bzw. Dienstleistungsverträge, inkl. dem Anlagenbau
  • Kooperationsverträge im Bereich Forschung und Entwicklung sowie für Start-ups