Haftungsrecht

Wir beraten Sie zu Haftungsfragen, die z.B. bei aufgrund von Baumaßnahmen verursachten Schäden an Leitungen (Strom, Gas, Wärme, Wasser, Telekommunikation, Erdöl etc.) oder Kanalschächten entstehen können.

Ebenso vertreten wir Sie in Schadensersatzprozessen, wenn aufgrund von Versorgungsunterbrechungen Schäden an Einrichtungen der Endkunden eintreten. Besonderheiten ergeben sich hierbei insbesondere aus den Haftungsprivilegien nach § 18 der Anschlussverordnungen und § 6 der Versorgungsbedingungen sowie aus dem Produkthaftungs- und dem Haftpflichtgesetz.