Energiehandelsrecht

Strom- und Gasversorger, aber auch industrielle Letztverbraucher nutzen zur Energiebeschaffung und zur Flexibilisierung ihres Portfolios vermehrt das Instrument physikalisch zu erfüllender OTC-Verträge. Solche Energiehandelsgeschäfte werden üblicherweise auf der Grundlage standardisierter Rahmenverträge, insbesondere derjenigen des EFET-Verbandes abgewickelt. Diese Standardverträge sehen allerdings erst noch umfassende Anpassungen an die individuellen Bedürfnissen und Präferenzen jeweiligen Geschäftspartner vor.

Auch wenn diese physikalisch zu erfüllenden OTC-Verträge weniger reglementiert sind als Derivat- und Börsengeschäfte, haben sie mit ihrer Ausrichtung auf den wechselseitigen Handel und der Fokussierung auf ein strenges Risikomanagement doch ein spezifisches, von reinen Lieferverträgen abweichendes Gepräge. Auch bei solchen Energiehandelsgeschäften gilt es stets, die Einhaltung bzw. die fehlende Anwendbarkeit der spezialgesetzlichen Vorschriften sicherzustellen (etwa gemäß REMIT-Verordnung, EMIR-Verordnung, KWG, WphG).

Gern stellen wir Ihnen unsere anwaltliche Expertise im Bereich des Energiehandelsrechts zur Verfügung, um etwa geeignete Maßnahmen des Risikomanagements mit Ihnen zu entwickeln, Anpassungsvereinbarungen zu Standard-Rahmenverträgen für Sie zu prüfen oder diese auf Wunsch auch unmittelbar mit dem Geschäftspartner zu verhandeln.