Regulierung

Die Bedeutung des Regulierungsrechts für die Energiewirtschaft unterstreicht bereits ein Blick in das Gesetz. An prominenter Stelle, in § 1 Abs. 2 EnWG, werden die Ziele der Regulierung vorgegeben. Die Regulierung beeinflusst daher das Handeln aller Akteure auf den Energiemärkten.

Insbesondere haben der gesetzliche Ordnungsrahmen und die verantwortlichen Regulierungsbehörden wesentlichen Einfluss auf den unternehmerischen Erfolg der Netzbetreiber. Aber auch die Netzkunden, seien es Energievertriebsunternehmen, nachgelagerte Weiterverteiler oder industrielle Letztverbraucher, müssen ihr Handeln an regulierungsrechtlichen Vorgaben ausrichten.

Wir beraten und unterstützen, wenn es darum geht, ob eine regulierungsbehördliche Maßnahme rechtmäßig oder rechtswidrig war. Das reicht von den Entscheidungen der Regulierungsbehörden in Bezug auf die Erlösobergrenze

  • Ist das Ausgangsniveau richtig festgesetzt?
  • Sind die Eigenkapitalzinssätze angemessen?
  • Ist das Qualitätselement richtig ermittelt?
  • Kann ich einen Erweiterungsfaktor und/oder ein Investitionsbudget beantragen?

bis hin zur Begleitung unserer Mandanten in allgemeinen oder besonderen Missbrauchsverfahren der Regulierungsbehörde.
Aber auch in Auseinandersetzungen zwischen Netzbetreiber und Netzkunden sind wir für Sie da. Wir helfen Ihnen beispielsweise, wenn es um die Frage geht, ob die Pooling-Voraussetzungen oder andere Merkmale für eine Vergünstigung der allgemeinen Netzentgelte erfüllt sind oder wenn die richtige Umsetzung von Festlegungen wie der GPKE oder der GeLiGas streitig ist.

Neben den Vorgaben, die das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Netzkunde regeln, gewinnen die Eingriffe der Netzbetreiber in den Erzeugungspark aus Gründen der Netzstabilität ständig an Bedeutung. Bei Fragen über die Zulässigkeitsvoraussetzungen und (wirtschaftlichen und rechtlichen) Folgen der unterschiedlichen Eingriffe unterstützen wir Sie gern. Darüber hinaus gestalten wir gemeinsam mit Ihnen innovative Produkte im Zusammenhang mit den unterschiedlichen marktbezogenen Maßnahmen der Netzbetreiber, z. B. im Bereich der Regelenergie oder von Power-to-Heat-Konzepten.